In den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) werden Gebäudeeigentümer zu einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Hausgasleitung verpflichtet.
Spätestens im Schadensfall muss eine regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitung dokumentiert vorgelegt werden, um sich vor Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten zu schützen.
Gerne bin ich bereit für Sie, im Zuge meiner jährlichen Überprüfungstätigkeiten in ihrem Gebäude, die Gashausschau durchzuführen.
Die Tätigkeit umfasst:
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle. Das Prüfprotokoll wird Ihnen ausgehändigt.
Ihre Vorteile: