Sie betreiben in Ihrer Wohnung eine raumluftabhängig Feuerstätte und planen den Einbau einer Abluftanlage (Küchenabluft, Badentlüftung, RLT-Anlage,...)?

 

Dann gibt es einige Punkte zu beachten!

 

Durch die hohe Abluftleistung vieler Be- und Entlüftungsanlagen bei

immer dichteren Gebäudehüllen besteht die Gefahr, dass die

Abgasführung der Feuerstätten gestört wird.

 

Der in der Nutzungseinheit entstehende Unterdruck kann nicht mehr auf

natürlichen Weg ausgeglichen werden (z.B. dichtschließende Fenster) und 

die abgesaugt Luftmenge wird im ungünstigsten Fall über den

Schornstein rückgeführt.

 

 

Die dabei mit angesaugten Abgase können schwere

gesundheitliche Schäden verursachen!

 

Daher ist der Betrieb von Abluftanlagen in Verbindung mit

raumluftabhängigen Feuerstätten nur mit entsprechenden

Sicherheitseinrichtungen zugelassen.  

(Unterdruckwächter, Verblockung, Zuluftöffnungen,....)

 

Es kann aber auch messtechnisch nachgewiesen werden ob der

Unterdruck in der Nutzungseinheit, bei Betrieb der Abluft,

den zulässigen Höchstwert von 4 Pa überschreitet.

 

Ein aufwendiges und teueres Nachrüsten von Sicherheitseinrichtungen

kann, bei positiver Messung, vermieden werden.

 

Haben Sie Interesse an einer 4 Pa Unterdruckmessung?

Kontaktieren Sie mich!


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