Sie betreiben in Ihrer Wohnung eine raumluftabhängig Feuerstätte und planen den Einbau einer Abluftanlage (Küchenabluft, Badentlüftung, RLT-Anlage,...)?
Dann gibt es einige Punkte zu beachten!
Durch die hohe Abluftleistung vieler Be- und Entlüftungsanlagen bei
immer dichteren Gebäudehüllen besteht die Gefahr, dass die
Abgasführung der Feuerstätten gestört wird.
Der in der Nutzungseinheit entstehende Unterdruck kann nicht mehr auf
natürlichen Weg ausgeglichen werden (z.B. dichtschließende Fenster) und
die abgesaugt Luftmenge wird im ungünstigsten Fall über den
Schornstein rückgeführt.
Die dabei mit angesaugten Abgase können schwere
gesundheitliche Schäden verursachen!
Daher ist der Betrieb von Abluftanlagen in Verbindung mit
raumluftabhängigen Feuerstätten nur mit entsprechenden
Sicherheitseinrichtungen zugelassen.
(Unterdruckwächter, Verblockung, Zuluftöffnungen,....)
Es kann aber auch messtechnisch nachgewiesen werden ob der
Unterdruck in der Nutzungseinheit, bei Betrieb der Abluft,
den zulässigen Höchstwert von 4 Pa überschreitet.
Ein aufwendiges und teueres Nachrüsten von Sicherheitseinrichtungen
kann, bei positiver Messung, vermieden werden.
Haben Sie Interesse an einer 4 Pa Unterdruckmessung?
Kontaktieren Sie mich!